
Praktika gehören zur Berufsausbildung - freiwillig oder verpflichtend. Neben dem schulischen Pflichtpraktikum gibt es selbst organisierte Praktika und Volontariate.
Das Pflichtpraktikum
Soll vor allem dazu beitragen, deine Kenntnisse zu ergänzen und anzuwenden. In Lehrplänen ist festgelegt, welche Arbeiten du verrichten musst. In der Regel hast du ein befristetes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber schuldet dir Ausbildung und meistens auch Bezahlung. Einige Lehrpläne sehen zudem fakultative (freiwillige) Praktika vor, die ins Zeugnis aufgenommen werden können. Auf dein Verlangen muss der Arbeitgeber neben einer Bestätigung für die Schule ein Dienstzeugnis mit Praxisdauer und deinen Tätigkeiten ausstellen. Darin darf nichts stehen, das dich beruflich beeinträchtigt. Ein Pflichtpraktikum kann nur in Sonderfällen aufgelöst werden (Verstoß einer Seite gegen den Arbeitsvertrag). Bei unberechtigter Entlassung durch den Chef steht dir weiter Entgelt zu! Wende dich sofort an die AK. Eine einvernehmliche Lösung ist immer möglich.
Volontariat
Auch bei einem Volontariat sollen dir fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Aber es besteht kein Arbeitsverhältnis: Du bist an keine Arbeitszeiten und Weisungen gebunden, nicht in den Betrieb eingegliedert und nicht verpflichtet zu arbeiten. Dafür hast du aber auch keinen garantierten Anspruch auf Bezahlung.
Freies Praktikum
Während der Schulzeit oder im Studium kannst du deine Interessen austesten und Erfahrungen sammeln. Um ein freiwilliges Praktikum musst du dich selbst kümmern. Die meisten Unternehmen nehmen Praktikanten auf. Aber Vorsicht: Du solltest während jedem Praktikum etwas lernen. Ein gutes Angebot beinhaltet außerdem ein angemessenes Entgelt und einen befristeten Arbeitsvertrag!