
Halte alles fest
Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie Abzüge dafür. Das alles solltest du - genauso wie den Kollektivvertrag, in den du hineinfällst - schriftlich vereinbaren.
Kenne deine Zeiten
Auch Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit gehören vereinbart. Wenn du keine geregelte Arbeitszeit hast, fixiere deine freien Tage schon vorher. Und Achtung: Überstunden sind für Jugendliche unter 18 nicht erlaubt!
Arbeit oder Ausbildung?
Hast du kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis, bedeutet das: Nur "Taschengeld", kein Krankengeld, keine Sonderzahlungen, kein Urlaubsanspruch. Aber auch keine Bindung an Arbeitszeiten. Und: Dir muss etwas beigebracht werden.
Vertrauen ist gut - Kontrolle besser
Mach dir regelmäßig Notizen über deine tatsächliche Arbeitszeit und deine Aufgaben. Bewahre diese Informationen auf, um die Art und Dauer deiner Arbeit nachweisen zu können. Und: Unterschreibe niemals unrichtige Aufzeichnungen!
Im Gastgewerbe immer versichert
Der Arbeitgeber muss (Pflicht-)Praktikanten im Gastgewerbe vor Antritt des Dienst-/Ausbildungsverhältnisses bei der GKK anmelden. Du bist also krankenversichert und musst umgehend eine Abschrift dieser Anmeldung bekommen.
Vorsicht beim Unterschreiben
Manchmal finden sich in Verträgen oder Dokumenten, die du unterschreiben sollst meist klein gedruckte Verzichtserklärungen. Unterschreibe so etwas nie ohne Rücksprache mit einem unserer Experten! Sonst ist es für uns viel schwerer für dein Recht zu kämpfen.
Hol dir, was dir zusteht!
Wenn dir zustehender Lohn nicht ausbezahlt wird (zum Beispiel Urlaubsersatzleistung, Überstunden) sollte der Arbeitgeber sofort schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Achtung: Wartest du zu lange, kann dein Anspruch verfallen!
Lohnsteuer: Geld zurück
Wenn dir am Gehaltszettel Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl du nicht lohnsteuerpflichtig bist, kannst du dieses Geld innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Finanzamt zurückverlangen - zum Beispiel mit dem AK Steuerlöscher.