Ich wurde gekündigt - worauf muss ich achten?
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Ich wurde gekündigt - worauf muss ich achten?

AK4U-Tipps, damit du keine Fehler machst.

Die Auflösung eines Dienstverhältnisses bedeutet meist Stress. Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst:

Kündigung durch den Arbeitgeber:

Die Kündigung wird dann wirksam, wenn sie dir mündlich oder schriftlich zugeht. In diesem Moment beginnt die Kündigungsfrist. Der Kündigungstermin ist also nicht der Tag, an dem du die Kündigung erhältst, sondern dein letzter Arbeitstag. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, so muss dieser vor dem Aussprechen der Kündigung verständigt werden. Er ist auch deine erste Anlaufstelle, wenn du gekündigt wirst und dagegen vorgehen willst. Hüte dich außerdem, vor Rücksprache mit der AK oder dem Betriebsrat eine so genannte Verzichtserklärung zu unterschreiben. Damit verlierst du Ansprüche.

Besonderer Kündigungsschutz, Probezeit und befristeter Dienst

Für Schwangere, Präsenzdiener und Behinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Ein Gericht oder der Behindertenausschuss müssen zustimmen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können in der Regel nicht einfach per Kündigung aufgelöst werden, sie sind ja schon zeitlich begrenzt. Innerhalb der so genannten Probezeit am Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann dagegen immer aufgelöst werden. Diese Zeit darf aber maximal einen Monat dauern.

In der Kündigungsfrist hast du Zeit, einen neuen Job zu suchen

Prinzipiell hast du in der Kündigungsfrist, also zwischen dem Aussprechen der Kündigung und deinem letzten Arbeitstag ein Recht darauf, ein Fünftel deiner Arbeitszeit als bezahlte Freizeit zu verbringen - zum Beispiel um Behördengänge zu erledigen oder dich zu bewerben. Das musst du aber ausdrücklich verlangen.

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite



Kommentare

1 Kommentar    Seite 1 von 1 1
sun

Herzlichen Danke für die wirklich sehr nützlichen Infos!

sun schrieb am 05.08.2010 11:34 answer email