
Ab in die Lehre
Mit dem Start deiner fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb startet das Lehrverhältnis. Es ist je nach Beruf auf zwei bis vier Jahre befristet. In deiner Lehre gelten die Vorschriften des Arbeitsrechts. Für einen reibungslosen Start in dein Berufsleben solltest du am Beginn auf einige Dinge achten. In der Infobox findest du eine Checkliste dazu. Das Kernstück ist der unterzeichnete Lehrvertrag. Inhalt: Dein Lehrberuf , Beginn und Ende der Lehrzeit plus eventuelle Vorlehrzeiten und Anrechnungen. Den unterzeichneten Lehrvertrag musst du binnen drei Wochen bekommen. Außerdem eine Kopie deiner Anmeldung bei der Gebietskrankenkassa. Bei der Zuständigen Berufsschule musst du innerhalb von zwei Wochen nach Lehrvertragsabschluss angemeldet werden.
Natürlich dreht es sich auch ums Geld!
Informiere dich bei AK4U, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung sein muss und welcher Kollektivvertrag für dich gilt. Du musst vom Arbeitgeber eine monatliche Abrechnung, also einen Lohnzettel, erhalten. Überprüfen und gut aufheben!
Es gibt außerdem verschiedene Förderungen mit denen du deine Geldbörse etwas auffetten kannst. Zum Beispiel Fahrtbeihilfen. Oder etwas Geld zum Abfedern der Wohnungskosten. Wann du welche Fertigkeiten und Kenntnisse haben solltest, steht übrigens im Berufsbild für deinen Lehrberuf. Auch hierzu bekommst du von AK4U detaillierte Informationen.
Auch in der Berufsschule gilt: Kenne deine Rechte.
Wenn du die Berufsschule besuchst, bist du bei Weiterbezug der Lehrentschädigung freigestellt. Wie der Unterricht genau abläuft und was du beachten solltest findest du hier.
Viel Erfolg in der Lehre und (Berufs-)Schule!