Arbeiten an langen Samstagen und Feiertagen
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Arbeiten an langen Samstagen und Feiertagen

Worauf du als Angestellter im Handel achten musst

Für die meisten, die im Handelsbereich arbeiten sind die Wochen vor Weihnachten die stressigsten des ganzen Jahres. Denn an den langen Samstagen und am 8. Dezember startet die Einkaufsjagd. Da kommt nur schwer Weihnachtsstimmung auf. Wir haben für dich die wichtigsten Daten und Fakten rund um das Arbeiten in der festlichen Zeit zusammengefasst:

 

  • An den vier Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Das sind heuer der 27.11., 4.12., 11.12. und der 18.12.2010.
  • Die im Handel übliche Regelung für den zweiten freien Samstag gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten, du kannst also an allen vier Samstagen eingesetzt werden.
  • Lehrlinge sollen nach Möglichkeit nicht zu Überstunden herangezogen werden.

So viel bekommst du für deine Leistung

Was du für deine Arbeit an den Einkaufssamstagen vor Weihnachten bekommst, hängt von deiner Arbeitszeiteinteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab.

  • Wenn du von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet hast, dann bekommst du an den vier Einkaufssamstagen vor Weihnachten ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag - egal, ob du vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt bist
  • In allen anderen Fällen hast du nur dann Anspruch auf Überstunden-Entlohnung, wenn du entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten hast.
  • Bei Lehrlingen werden die Überstunden auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes (BG 2/1. Berufsjahr) berechnet.

Arbeiten am Weihnachts- und Silvestertag

Auch für Weihnachten und Silvester gibt es spezielle Regeln, die zu beachten sind: Am 24. Dezember endet deine Normalarbeitszeit generell um 14 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr. Ausnahmen gibt es für den Verkauf von Süßwaren, Naturblumen und Christbäumen, am 31. Dezember zusätzlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln. Die ausgefallenen Stunden - wenn du im Normalfall an diesen Wochentagen länger arbeiten würdest -müssen ersetzt werden. Arbeitest du am 24. 12. tatsächlich nach 14 Uhr oder am 31. 12. nach 17 Uhr, dann sind das Überstunden!

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite