Bestellt und abgeholt: der Werkvertrag

Als Selbständiger musst du dich auch selbst versichern

Ein Werkvertrag unterscheidet sich gründlich von einem Arbeitsvertrag oder einem freien Dienstvertrag. Deine Arbeitsleistung ist nicht an Zeiten oder Weisungen gebunden. Du musst nur das vertraglich vereinbarte Werk liefern. Wie du das hinbringst ist dem Auftraggeber meist egal. Du arbeitest also komplett selbständig.

Merkmale eines Werkvertrages

  • Er ist auf Erfolg ausgerichtet (du garantierst den Erfolg deiner Arbeit!)
  • Du hast keine Arbeitspflicht und verwendest deine eigenen Arbeitsmittel (Werkzeuge etc.)
  • Du bist als Werkunternehmer nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert
  • Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit besteht nicht.

Ein Beispiel: Du lässt in einer Schneiderei einen Anzug nähen. Zwischen dir und der Schneiderei kommt somit ein Werkvertrag zu Stande. Der Angestellte, der den Anzug in der Schneiderei näht hat allerdings einen normalen Arbeitsvertrag. 

Versicherungspflicht

Als Werkvertragsnehmer musst du dich - wenn du ausschließlich von Werkverträgen lebst - ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 6.453,36 Euro (Einkommenssteuerbescheid) bei der gewerblichen Sozialversicherung versichern. Hast du irgendwann im Kalenderjahr zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus einem Dienstverhältnis, dann besteht schon ab 4.292, 88 Euro Versicherungspflicht. Aber Vorsicht: Melden solltest du dich bei der gewerblichen Sozialversicherung auf jeden Fall. So verhinderst du mögliche Strafzahlungen.  

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite