Das Arbeitszeugnis
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Das Arbeitszeugnis

Bestätigung über deine geleistete Arbeit

Egal, aus welchen Gründen du ein Unternehmen verlässt, es steht dir in jedem Fall zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.

Inhalt des Arbeitszeugnisses

Dieses darf jedoch nichts enthalten, was dir bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle schaden könnte. Sätze wie "er/sie war faul" sind verboten. Ein Dienstzeugnis muss allerdings unbedingt Angaben zu deiner Person, die genaue Bezeichnung des/ der Arbeitgebers/-in, die Dauer des Dienstverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit aufweisen. Eine Bewertung deiner Leistung kann, muss aber nicht vom Arbeitgeber abgegeben werden.

Verschlüsselte Botschaften in Arbeitszeugnissen

Obwohl es gesetzlich verboten ist, der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer durch ein Zeugnis  - zum Beispiel bei der nächsten Bewerbung - zu schaden, verbergen sich hinter manchen Formulierungen doch auch Beurteilungen. Aufpassen musst du vor allem bei folgenden Aussagen:

 

  • Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur Zufriedenheit erledigt.
  • Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt.
  • Die Aufgaben wurden im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt.
  • Er/ Sie hat sich bemüht, die Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.
  • Er/ Sie arbeitete im Allgemeinen zuverlässig und genau.

 

Dahinter steckt eigentlich die Information, dass du hinter den Erwartungen zurückgeblieben bist oder gar faul warst. Prinzipiell gilt: Lies deinen Zeugnisentwurf aufmerksam und beanstande missverständliche oder für dich nachteilige Formulierungen. Bewertungen sollten immer im Superlativ formuliert sein (vollste Zufriedenheit, bestens ...). Das entspricht einem "sehr gut".

 

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite