Klassisch und gut: Der Arbeitsvertrag

Viele Rechte plus Abhängigkeit vom Arbeitgeber

Wenn du dich zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, den Arbeitgeber, verpflichtest, dann liegt ein Arbeitsvertrag vor. Es ist nicht immer leicht den (echten) Arbeitsvertrag von anderen Formen der Beschäftigung, zum Beispiel dem freien Dienstvertrag und dem Werkvertrag zu unterscheiden. Der Arbeitsvertrag ist für beide Seiten verbindlich. Aus ihm ergeben sich Anrechte und Pflichten. Ein Arbeitsvertrag darf so genanntem zwingendem Recht, das sind Kollektivverträge und Gesetze, nicht zuwiderlaufen.

So erkennst du einen (echten) Arbeitsvertrag

Die wichtigsten Merkmale, an denen du einen Arbeitsvertrag erkennst sind persönliche und wirtschaftliche (Gehalt) Abhängigkeit vom Arbeitgeber - er hat dir gegenüber (An)Weisungsrecht. Außerdem: Arbeitspflicht und fixe Arbeitszeiten. Dein Arbeitgeber hat dir die für deine Arbeit erforderlichen Mittel (Werkzeug, Räumlichkeiten ...) zur Verfügung zu stellen. Und du musst ein festes Mitglied der Betriebsorganisation sein. Um deinen Status als Arbeitnehmer inklusive damit verbundenen Rechten und Pflichten zu beweisen, bekommst du einen Dienstzettel vom Arbeitgeber - auch das ist Pflicht. Denn der Arbeitsvertrag selbst ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann zum Beispiel auch mündlich abgeschlossen werden.

Vereinbarungen müssen eingehalten werden

Deshalb ist es umso wichtiger, dass du prüfst, ob dein Dienstzettel mit den mündlichen Vereinbarungen übereinstimmt. Wenn zum Beispiel dein Gehalt niedriger ist, als vereinbart, dann mach deinen Dienstgeber per eingeschriebenem Brief darauf aufmerksam. Sonst entsteht der Eindruck, dass du diese Schlechterstellung akzeptierst!

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