Kündigungsschutz und andere Tipps
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Kündigungsschutz und andere Tipps

Vom Job in den Präsenz- oder Zivildienst.

Ab dem 18. Lebensjahr flattert österreichischen Staatsbürgern die Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst ins Haus. Wenn du berufstätig bist, dann wirst du sicher einige Fragen haben, wie es mit deinem Job weitergeht. Hier das Wichtigste im Überblick:

Wenn du zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen wirst, hast du einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dein Arbeitgeber muss aber unverzüglich über die Einberufung informiert werden. Danach darf er dich Arbeitgeber bis einen Monat nach der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes nicht mehr entlassen. Wirst du während der Weiterverwendungszeit einberufen, so wird sie für die Dauer deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen und nach Rückkehr an deinen Arbeitsplatz wieder fortgesetzt.

Achtung: Beginnst du nach Ende deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes nicht innerhalb von 6 Werktagen wieder zu arbeiten, dann ist das ein Entlassungsgrund!

 

Dein Kündigungs- und Entlassungsschutz endet ...

  • Wenn dein Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst kürzer als 2 Monate war: Nachdem ab dem Ende deines Dienstes noch einmal die Hälfte von dessen Gesamtdauer verstrichen ist.
  • Wenn dein Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst länger als 2 Monate gedauert hat: 1 Monat nach Beendigung des Dienstes.
  • Bei Präsenzdienst als Zeitsoldat: spätestens nach 4 Jahren ab Antritt.
  • Bei Ausbildungsdiensten nach Leistung des Grundwehrdienstes: 1 Monat nach Beendigung des Ausbildungsdienstes. Spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf eines Jahres des Ausbildungsdienstes.

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite