
Ab dem 18. Lebensjahr flattert österreichischen Staatsbürgern die Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst ins Haus. Wenn du berufstätig bist, dann wirst du sicher einige Fragen haben, wie es mit deinem Job weitergeht. Hier das Wichtigste im Überblick:
Wenn du zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen wirst, hast du einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dein Arbeitgeber muss aber unverzüglich über die Einberufung informiert werden. Danach darf er dich Arbeitgeber bis einen Monat nach der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes nicht mehr entlassen. Wirst du während der Weiterverwendungszeit einberufen, so wird sie für die Dauer deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen und nach Rückkehr an deinen Arbeitsplatz wieder fortgesetzt.
Achtung: Beginnst du nach Ende deines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes nicht innerhalb von 6 Werktagen wieder zu arbeiten, dann ist das ein Entlassungsgrund!
Dein Kündigungs- und Entlassungsschutz endet ...