
Du bist auf Jobsuche. Jetzt hat dir dein vielleicht zukünftiger Chef angeboten, in einem so genannten freien Dienstverhältnis zu arbeiten. Da tun sich viele Fragen auf. Worin unterscheidet sich ein solcher Dienstvertrag von einem normalen (echten) Arbeitsvertrag und einem Werkvertrag?
Du bist ganz normal versichert?
Allgemein ist beim freien Dienstvertrag deine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber geringer als bei einem Arbeitsvertrag. Du bist zum Beispiel in der Regel nicht an fixe Arbeitszeiten oder an Weisungen gebunden - und im Gegensatz zu einem Werkvertrag ist deine Arbeitsleistung nicht konkret auf ein bestimmtes Produkt ausgerichtet. Du musst allerdings bis auf einige wenige Details die gleichen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen wie bei einem Arbeitsvertrag. Durch diese Beiträge sind deine, Pensions-, Kranken-, Arbeitslosen und Unfallversicherung abgedeckt. Außerdem dein Entgeltanspruch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Nicht zuletzt muss dein Arbeitgeber einen kleinen Teil (1,53%) deines Gehalts in eine Abfertigungskasse einzahlen.
...aber das Arbeitsrecht gilt nicht automatisch!
Du hast also grundlegenden Versicherungsschutz. Aber freu dich nicht zu früh: In einem freien Dienstvertrag gilt das von Arbeiterkammer und Gewerkschaften erkämpfte Arbeitsrecht nämlich nur dann, wenn du das mit deinem Arbeitgeber auch so vereinbart hast. Das betrifft vor allem deinen Anspruch auf Mindesturlaub (5 Wochen pro Jahr), die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, 13. und 14. Monatsgehalt und den kollektivvertraglich festgelegten Mindestlohn.