Ich möchte kündigen - worauf muss ich achten?
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Ich möchte kündigen - worauf muss ich achten?

Prinzipiell gilt, eine Kündigung soll gut überlegt sein.

Wichtige Schritte

Voraussetzung für eine Kündigung ist das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel ein Praktikum, kann nur dann gekündigt werden,  wenn dies vor Dienstantritt ausdrücklich vereinbart wurde, ansonsten endet es automatisch.

Es steht dir frei, mündlich oder schriftlich zu kündigen, allerdings empfehlen wir dir aus Beweisgründen, zusätzlich zu deiner mündlichen Kündigung auch eine schriftliche einzureichen. Gründe brauchst du bei deiner Kündigung nicht anzugeben, beachte allerdings die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.

Anspruch auf Abfertigung

Ob bei einer Selbstkündigung eine Abfertigung zusteht, hängt davon ab, ob das alte oder das neue Abfertigungsgesetz zur Anwendung kommt. Beim neuen Abfertigungsrecht bleibt der Anspruch auch bei Selbstkündigung erhalten. Dieses gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1.1.2003 begonnen wurden. Für alle anderen Arbeitnehmer/-innen gilt grundsätzlich, dass bei einer Selbstkündigung der Anspruch auf Abfertigung verloren geht. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, bleibt ein Abfertigungsanspruch in jedem Fall bestehen. Wir raten dir also, mit deiner Arbeitgeberin/ deinem Arbeitgeber über eine solche Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu sprechen, anstatt überstürzt zu kündigen.