Dein Urlaub wird für das Kündigungsjahr aliquotiert. Gehst du also zur Jahresmitte, dann erhältst du nur die halben Urlaubstage für dieses Jahr. Auch nach der Kündigung musst du Urlaub, den du nehmen willst, mit dem Arbeitgeber absprechen. Für nicht verbrauchte Tage, auch solche aus den Vorjahren, die nicht verfallen sind, erhältst du eine Ersatzleistung. Neben deinem aliquoten Gehalt musst du außerdem Überstunden, anteilige Sonderzahlungen und - wenn du Anspruch hast - Abfertigung ausbezahlt bekommen.