
Augenoptikerin, Sanitär- und Klimatechniker, EDV-Technikerin: Um zu diesen oder anderen Berufstiteln zu kommen, musst du nicht nur eine Lehre absolvieren, sondern auch die Lehrabschlussprüfung erfolgreich ablegen. Sie auch ist Grundlage für eine berufliche Weiterbildung. Du kannst die Lehrabschlussprüfung in deinem erlernten, zusätzlich aber auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen. Die Prüfungskommission bewertet die Leistung in den Prüfungsgegenständen nach dem üblichen Schulnotensystem. Danach erfolgt die Gesamtbeurteilung.
Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ob die Prüfung mündlich oder schriftlich vorgenommen wird, welche Gegenstände geprüft werden und vieles mehr steht detailliert in der Prüfungsordnung. Wenn du an der für deinen Lehrberuf interessiert bist, schick uns einfach ein E-Mail, wir senden sie dir gerne zu und beraten dich auch.
Um die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer musst du dich als Lehrling selbst kümmern: telefonisch, per Fax, schriftlich, per E-Mail oder persönlich. Als Kostenbeitrag hat der Prüfling eine Prüfungstaxe und für die Zusatzprüfung für verwandte Lehrberufe eine Gebühr zu bezahlen. Das lehrberechtigte Unternehmen muss die Kosten ersetzen, wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder während der Behaltezeit im Betrieb zum ersten Mal zur Lehrabschlussprüfung antritt.