
Als Lehrling steht dir eine so genannte Lehrlingsentschädigung zu. Deren Höhe ist durch den Kollektivvertrag geregelt und zumeist nach Lehrjahren gestaffelt.
Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Dein Dienstgeber muss Dir einen Lohnzettel aushändigen. Auf diesem Lohnzettel müssen Brutto- und Nettolehrlingsentschädigung und sowie alle Zuschläge und Abschläge angeführt sein.
Sonderzahlungen
Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen und deren Höhe. Das sind in der Regel Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt genannt). Falls es in deinem Lehrberuf keine kollektivvertraglich geregelte Lehrlingsentschädigung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden.
Die Lehrlingsentschädigung erhältst du auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule und für die Dauer deiner Lehrabschlussprüfung.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag einer Branche wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern ausgehandelt. In ihm wird ein allgemeines Lohnschema fixiert. Die tatsächlichen Löhne dürfen nicht niedriger sein als im Kollektivvertrag festgelegt. Über den für dich gültigen Kollektivvertrag kannst du dich beim Betriebsrat oder der Jugendvertrauensperson in deinem Unternehmen erkundigen.