Recht und Pflichten in der Lehre
Was steht mir zu - Was muss ich leisten?
In der Lehre übernimmst du berufliche Verantwortung - Du hast also Rechte, aber auch Pflichten. Bei Vernachlässigung deiner Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden! Außerdem kann das Lehrverhältnis seit 2008 jeweils einen Monat vor dem Ende des ersten und zweiten Lehrjahres gekündigt werden. Davor muss es allerdings ein Vermittlungsverfahren zwischen Lehrling und Lehrberechtigtem geben.
Rechte
- Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung
- Anspruch auf regelmäßigen Lohn (=Lehrlingsentschädigung)
- Anspruch auf Urlaub und auf die für den Berufsschulbesuch notwendige Zeit
- Als Lehrling darfst Du nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Berufsbild Deiner Ausbildung zu tun haben und Deine Kräfte und aktuellen Kenntnisse nicht übersteigen
Pflichten
- Du musst dich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und auch regelmäßig die Berufsschule besuchen
- Du musst Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für dich behalten
- Bei einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung ist sofort der Lehrberechtigte zu verständigen