So lange arbeiten Jugendliche
Deine Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt
Für Jugendliche gelten eigene Arbeitsbestimmungen: Jugendliche bis 18 Jahre dürfen nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Ausnahme:
- um eine längere Wochenfreizeit zu erhalten (Beispiel: Freitag Frühschluss)
- in Verbindung mit Feiertagen können "Fenstertage" eingearbeitet werden
- wenn der Kollektivvertrag das zulässt, kannst du in einzelnen Wochen mehr arbeiten. Deine Arbeitszeit darf aber im Durchschnitt die 40 Stunden nicht überschreiten.
Die Arbeitszeit darf nur in folgenden Fällen verlängert werden:
- bei Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, wenn diese Arbeiten während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführbar sind
- bei Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder das Aufrechterhalten des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängen
- bei Arbeiten zum Abschluss einer Kundenbetreuung inklusive der damit zusammenhängenden notwendigen Aufräumungsarbeiten.
Nähere Infos zu Überstunden und Feiertagsregelung findest du in unserer Infobox.
AK4U gibt dir noch wichtige Infos für die Unterrichtszeiten in der Berufsschule mitgeben:
- Für den Besuch der Berufsschule muss dir dein Lehrberechtigter dir freigeben. Deine Lehrlingsentschädigung erhältst du natürlich weiterhin
- Die Unterrichtszeit wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet
- Wenn die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden beträgt, dann ist eine Beschäftigung im Betrieb am selben Tag nicht mehr zulässig
- Entfallen ganze Schultage oder Wochen (zum Beispiel Semesterferien) bist du verpflichtet, im Betrieb zu arbeiten.
»Weitere Informationen findest du auf der
-Webseite