
Lehre:
Kenne deinen Kollektivvertrag
Während der Lehre erhältst du eine monatliche Entschädigung. Ihre Mindesthöhe ist im Kollektivvertrag festgelegt. Dein späteres Mindestgehalt und andere wichtige Rechte übrigens auch. Genaue Infos bekommst du beim ÖGB und der AK. Hier die Checkliste für deinen Lehrbeginn.
Achte auf deine Krankenversicherung
Als neuen Lehrling muss dich dein Dienstgeber bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. Und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Lehrvertrages. Frag zur Sicherheit bei der GKK oder deinem Lehrgeber nach! Hier die Checkliste für deinen Lehrbeginn.
Rechte und Pflichten
Du hast Anspruch auf Lohn, Urlaub, Berufsschule und musst nur das tun, was mit deiner Ausbildung zusammenhängt. Im Gegenzug musst du dein Bestes geben, die Berufsschule besuchen, Betriebsgeheimnisse wahren und den Lehrberechtigen informieren, wenn du krank oder verhindert bist.
Sammle deine Abrechnungen
Wirf deine Gehaltszettel nicht weg! Sollte es einmal zu Ungereimtheiten kommen, sind sie der einfachste Weg, Klarheit zu schaffen. Notiere dir außerdem deine Arbeitszeiten. So kommst du mit Hilfe von AK4U schnell zu deinem Recht. Hier die Checkliste für deinen Lehrbeginn.