
Bei der Urlaubsplanung sind Kataloge oder Prospekte meist eine wichtige Entscheidungshilfe. Schwierig wird es, wenn Formulierungen im Reisekatalog breitesten Interpretationsspielraum lassen. Denn bei vielen Angeboten ist Vorsicht angebracht. Nicht alle Abkürzungen halten, was sie versprechen. Im Gegenteil, einige "blumige" Formulierungen haben nur ein Ziel: einen Mangel zu verschleiern!
Einige Beispiele:
Unser Tipp:
Du solltest Hotel- und Katalogbeschreibungen genau durchgelesen. Achte vor allem auf bestimmte Formulierungen und versuche, zwischen den Zeilen zu lesen. Bei Unklarheiten nachfragen und sich Zusagen schriftlich geben lassen. Alle Reiseunterlagen gut aufheben und im Anlassfall Beweise sichern (Fotos etc.)
Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und es besteht für den Urlauber Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig). Der Veranstalter haftet allein, wenn die Leistung nicht seinen Zusagen entspricht.
»Weitere Informationen findest du auf der
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