
Du bist berufstätig und möchtest dich an einer Universität, einer Fachhochschule oder einem Kolleg weiterbilden? Damit du nicht allzu viele Hürden bewältigen musst, informieren wir dich über deine Rechte und Ansprüche.
Diese Bestimmungen gelten für dich:
Teilzeitarbeit:
Das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen vereinbart werden. Eine einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Insbesondere ist eine Änderung nur zulässig, wenn keine berücksichtungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers (etwa Prüfungstermin an der Uni) entgegenstehen.
Überstunden:
Auch für Überstunden gilt: Sie müssen vereinbart sein! Wenn sogenannte "berücksichtungswürdige Interessen" zum Beispiel der Besuch einer Lehrveranstaltung entgegenstehen, darfst du nicht zur Überstundenleistung herangezogen werden. Im Einzelfall muss immer abgewogen werden, ob das Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers überwiegt.
Mehrarbeit:
Für Mehrarbeit bekommst du, im Gegensatz zu Überstunden keinen Zuschlag (außer der anzuwendende Kollektivvertrag sieht ausnahmsweise einen Zuschlag vor). Mehrarbeit darf nur unter bestimmten, im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen angeordnet werden. Auch hier sind die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
» Weitere Informationen findest du auf der
-Webseite