Berufsschule, ein neuer Abschnitt

Viele Pflichten, aber auch Rechte

Auch für Lehrlinge ist der Schulbesuch noch nicht ganz vorbei. Ein Lehrling muss während der Lehrzeit die Berufsschule besuchen und vom Lehrberechtigten binnen zwei Wochen nach Lehrbeginn angemeldet werden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, die Lehrlingsentschädigung wird bezahlt.

In der Berufsschule wird fachspezifisches Wissen erlernt und auch Allgemeinbildung vermittelt. Für jeden Lehrberuf gibt es einen Rahmen- und Landeslehrplan, der Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände enthält. Die Pflichtgegenstände sind auf den jeweiligen Lehrberuf abgestimmt. Prüfungen gibt es in Form von Schularbeiten, Tests, Diktaten und mündlich. Die Termine für Schularbeiten müssen am Beginn des Schuljahres bekannt gegeben werden.

Fällt ein Lehrling in der Berufsschule durch, kann die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholt werden. Bei einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule eventuell auch im selben Jahr, sofern der Lehrberechtigte einverstanden ist.

Viele Berufsschulen bieten auch Internate an. Allerdings muss nur dann im Internat gewohnt werden, wenn die Erfüllung der Berufsschulpflicht nicht anders möglich ist. Die Internatskosten hat der Lehrling grundsätzlich selbst zu tragen. Ist aber die Lehrlingsentschädigung niedriger als die Internatskosten, muss der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen. In manchen Kollektivverträgen gibt es für die Lehrlinge noch günstigere Regelungen.