Noch kein Berufsabschluss?

Lehrabschlussprüfung einfach nachholen!

Nutze die Chance und hol den Lehrabschluss nach: Wer seine Lehre nicht mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen hat oder bereits Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann die Lehrabschlussprüfung nachholen.

Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt. Sie unterscheidet sich in den Berechtigungen nicht von anderen Lehrabschlussprüfungen. Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragt werden.

Zur Prüfungsvorbereitung werden für einige Lehrberufe Vorbereitungslehrgänge angeboten. Manche davon umfassen ein bis vier Semester, andere dauern einige Stunden oder wenige Tage. Auch die Unterrichtszeit ist unterschiedlich, aber der Besuch ist in der Regel berufsbegleitend möglich.

Vorbereitungslehrgänge sind gebührenpflichtig, die Kosten richten sich wesentlich nach der Kursdauer. Anträge auf Kurskostenförderung sind möglich (z.B. AMS, Gewerkschaft oder zuständige Stellen des Bundeslandes), Infos dazu in der Infobox.

» Weitere Informationen findest du auf der -Webseite