
Viele Berufsschulgänge werden als Lehrgänge geführt, also geblockt statt an einzelnen Wochentagen. Also muss ein Platz in einem Lehrlingsheim (oder auch privat) gefunden und bezahlt werden. Unter bestimmten Bedingungen gibt es dafür vom Amt der Salzburger Landesregierung ein Stipendium. Die Voraussetzungen sind:
Den Antrag bekommst du in der Berufsschule, beim Landesjugendreferat oder beim Gemeindeamt. Du musst ihn bis spätestens 31. Juli beim Landesjugendreferat einreichen.
Wenn du schon volljährig bist und einen Hauptmietvertrag hast (entweder in einer geförderten Wohnung oder wenn die Miete max. ? 6,53/m2 beträgt), kannst du bis zu ? 182 Wohnbeihilfe bekommen.
Stipendium:
Landesjugendreferat, Glockengasse 4 d, 5020 Salzburg, E-Mail
Infos:
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2, Tel.: 0662 8042-0, E-Mail
Wohnbeihilfe:
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10, Tel.: 0662 8042-0, E-Mail