Geld fürs Auswärts-Wohnen
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Geld fürs Auswärts-Wohnen

Stipendium bei Lehrgängen und Wohnbeihilfe

Viele Berufsschulgänge werden als Lehrgänge geführt, also geblockt statt an einzelnen Wochentagen. Also muss ein Platz in einem Lehrlingsheim (oder auch privat) gefunden und bezahlt werden. Unter bestimmten Bedingungen gibt es dafür vom Amt der Salzburger Landesregierung ein Stipendium. Die Voraussetzungen sind:

  

  • die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft
  • das Bestehen eines Lehrvertrages
  • du und deine Eltern müssen den ersten ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Salzburg haben; EU-Staatsbürger müssen den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Jahren hier haben
  • ein Notenschnitt von mindestens 2,5
  • soziale Bedürftigkeit muss gegeben sein
  • der Heimbeitrag muss vom Lehrling bezahlt werden; zahlt der Arbeitgeber Teile der Kosten, verringert sich das Stipendium dementsprechend.

Den Antrag bekommst du in der Berufsschule, beim Landesjugendreferat oder beim Gemeindeamt. Du musst ihn bis spätestens 31. Juli beim Landesjugendreferat einreichen.

Wenn du schon volljährig bist und einen Hauptmietvertrag hast (entweder in einer geförderten Wohnung oder wenn die Miete max. ? 6,53/m2 beträgt), kannst du bis zu ? 182 Wohnbeihilfe bekommen. 

 

Stipendium

Landesjugendreferat, Glockengasse 4 d, 5020 Salzburg, E-Mail

Infos: 

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2, Tel.: 0662 8042-0, E-Mail

Wohnbeihilfe:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10, Tel.: 0662 8042-0, E-Mail