Hol dir dein Geld zurück!
Steuer-Tipps für jobbende Studenten
Durch die Arbeitnehmer-Veranlagung ("Lohnsteuer-Ausgleich") können sich berufstätige Studierende Geld vom Finanzamt zurück holen. Steuerpflichtig bist du auf jeden Fall ab EUR 12.000 Jahreseinkommen. Hier einige Tipps:
- Steuergutschrift bei niedrigem Jahreseinkommen
Bei niedrigem Jahreseinkommen zahlt sich die Veranlagung auf jeden Fall aus: Entweder wird die vom Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer rückerstattet und (oder) du erhältst bei nichtselbständiger Arbeit die "Negativsteuer" (10% der abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge, max. EUR 110 pro Jahr, werden vom Finanzamt rückerstattet, wenn während des Jahres sogar überhaupt keine Lohnsteuer abgezogen wurde).
- Negativsteuer für Alleinverdiener/Alleinerzieher
Bei dieser Variante handelt es sich um die "Negativsteuer für AlleinverdienerInnen/AlleinerzieherInnen mit Kind". Studierende (auch selbständig arbeitende), die zwar Anspruch auf den Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag haben, aber keine oder wenig steuerpflichtige Einkünfte beziehen, erhalten auf Antrag den Absetzbetrag bar ausbezahlt. Das Ausfüllen des Formulars L 1 oder E 5 genügt, um eine Gutschrift zu erhalten.
- Werbungskosten absetzen
Du kannst sämtliche Aufwendungen, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen die Studiengebühren, Bücher, Skripten, Kosten für PC, Fahrtkosten usw. Das Schöne daran ist, dass dein Studium auch dann absetzbar ist, wenn die ausgeübte (steuerpflichtige) Tätigkeit mit dem Studium nicht im Zusammenhang steht.