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Was kann ich bei versteckten Mängeln tun?

Wenn beim Kauf von einem Händler versteckte Mängel oder deren Ursache schon vorhanden sind und sie innerhalb von sechs Monaten nach der Fahrzeugübergabe auftreten - und wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war - muss er für die Reparatur aufkommen. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss des Händlers gegenüber dem Käufer ist nicht wirksam.


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