
Im Mietvertrag einigst du dich mit dem Vermieter über die wichtigsten Spielregeln: Bedingungen, Mietdauer und Preis. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem Vermieter und Mieter die wesentlichen Dinge festlegen und unterschreiben.
Ausstieg vor dem Einzug
Ist der Mietvertrag unterschrieben, sind beide Seiten an den Vertrag gebunden. Ein grundloser Rücktritt ist nicht mehr möglich. Nur wenn du den Mietvertrag noch am selben Tag der ersten Wohnungsbesichtigung unterschrieben hast, kannst du es dir anders überlegen und innerhalb einer Woche aus dem Vertrag aussteigen. Diese Wochenfrist beginnt erst zu laufen, wenn du eine Zweitschrift des Vertrags und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hast. Fehlt das, hast du ein Monat nach dem Tag der ersten Besichtigung Zeit für einen Ausstieg.
Damit mündliche Zusagen halten
Lasse dir also alle mündlichen Zusicherungen - wie zum Beispiel die Benützung von Parkplatz oder Tiefgarage, Waschküche, Hobbyraum, Gartenmitbenützung und so weiter - schriftlich bestätigen.
Das kostet ein Mietvertrag
Für den Mietvertrag muss beim Finanzamt eine Gebühr bezahlt werden. Sie beträgt bei unbefristeten Verträgen 1% der dreifachen Jahresmiete und bei befristeten Verträgen 1% der gesamten Bruttomiete, die für die Zeit der Vertragsdauer - allerdings maximal für drei Jahre - anfällt. Üblicherweise liefert der Vermieter die Gebühr beim Finanzamt ab, verrechnet sie aber an den Mieter weiter.
Auch wenn die Gebühr nicht bezahlt wurde, ist der Mietvertrag rechtsgültig!