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Kostenfalle Wohnung

Kontrolliere deine Betriebskostenabrechnung

Bis 30. Juni jeden Jahres musst du eine Betriebskostenabrechnung zugeschickt bekommen. Hier findest du eine Liste welche Ausgaben gerechtfertigt sind und welche nicht. Die Bestimmungen sind im Mietrechtsgesetz geregelt.

Zu den Betriebskosten zählen:

  • Wasser
  • Rauchfangkehrer
  • Kanalräumung
  • Müllabfuhr und Entrümpelungskosten
  • Schädlingsbekämpfung
  • Allgemeine Hausbeleuchtung
  • Angemessene Versicherungen
  • Verwaltungskosten
  • Beitrag für Hausbesorgerarbeiten
  • Grundsteuer
  • besondere Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie Lift oder Gemeinschaftswaschküche

Nicht zu den Betriebskosten zählen:

  • Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
  • Zusatzversicherungen, die ohne Zustimmung einer Mietermehrheit abgeschlossen wurden
  • Portokosten oder Bankspesen
  • Kosten für Kaminschleifen
  • Schneeräumung als Extraposten zum Hausbesorgerentgelt

» Weiterführende Informationen findest du auf der -Webseite