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Lass kein Geld auf der Straße liegen

Wer viel weiß, bekommt ehrliche Ablöse

Wenn Du als Mieter ausziehst, dann muss Dir der Vermieter eine Ablöse für Investitionen, die du in den letzten 20 Jahren gemacht hast und die den Standard der Wohnung verbessert haben, zahlen.

Das sind zum Beispiel der Einbau einer Heizung, eines Bades, die Erneuerung des schadhaften Fußbodens oder Installationen. Auch für den Austausch schadhafter Warmwasser-Boiler und Heizthermen muss bezahlt werden.

Die Höhe der Ablöse (Restwert) wird über fixe prozentuelle Abschreibungssätze berechnet. Das sind für die wichtigsten Investitionen (Heizung, Bad, WC, Fußboden) 10 Jahre. Bei öffentlich geförderten Investitionen (Lärmschutzfenster) gilt die Laufzeit der Förderungsmaßnahme. Bei allen anderen wesentlichen Investitionen beträgt die Frist 20 Jahre.

  • Du musst dazu dem Vermieter deine Rechnungen vorlegen. Spätestens 14 Tage nachdem du dein Mietverhältnis gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst hast, musst du deine Ablöseansprüche gegenüber dem Vermieter schriftlich anzeigen. Sonst spätestens mit der Wohnungsrückgabe oder zwei Monate nach der Rechtskraft eines Räumungsurteiles oder -vergleiches.

  • Sind dir Formfehler unterlaufen (wenn du zum Beispiel vergessen hast, deine Rechnungen vorzulegen), dann muss dich der Vermieter zur Nachbesserung binnen mindestens 14 Tagen auffordern.

  • Für den Zeitraum vom 1. Jänner 1982 bis zum 1. März 1991 gelten besondere Vorschriften. Hier gilt nicht die 10jährige Abschreibungsdauer, sondern einheitlich 20 Jahre bzw. die Förderungsdauer. Auch eine Vorlage der Rechnungen ist für diesen Zeitraum nicht unbedingt erforderlich.